Stadtplaner Gerber erörterte, dass die Stadt nur über planungsrechtliche Gründe zu befinden habe, alles andere wie beispielsweise Immissionsschutz und andere mögliche Beeinträchtigungen seien vom Landratsamt als der Genehmigungsbehörde zu beurteilen. Er wies dabei auf vorliegende Schreiben der Anwohner hin. Diese äußerten ihre Bedenken in erster Linie über die befürchtete Geruchsbelästigung, aber auch einen Bachlauf und die Zu- und Abfahrt sehe man problematisch.
Das Gremium beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Privilegierung vorliegt und eine immissionsschutzrechtliche Überprüfung keine Hinderungsgründe ergibt. Zudem wurde vorgeschlagen, den Pferdestall etwas weiter vom Wohngebiet zu versetzen, Platz gebe es auf dem Grundstück genug um einen neunmal sieben-Meter großen Stall unterzubringen, hieß es.
Ein wesentlich größeres Projekt bildet der Antrag auf Errichtung einer 110 KV-Umspannstation. Daniel Gerber informierte, dass die Firma Münch ecoCharge aus Rugendorf einen Bauantrag für ein Grundstück in der Gemarkung Fischbach vorlegte. Das geplante Umspannwerk dient zur Einspeisung von regenerativ gewonnenem Windkraftstrom aus dem Windkraftwerk Rugendorf und ist für die Aufnahme und die Einspeisung von weiteren Photovoltaikanlagen (PV) der Firma Münch vorgesehen. Die Dimension beläuft sich auf eine Länge von 50,45 Meter und eine Breite von 17,50 und mit Blitzschutz auf eine Höhe 18,50 Meter. Das Umspannwerk, das von Bayernwerk gefordert wird, könne als Nebenanlage zu den stromerzeugenden Windkraft- und PV-Anlagen angesehen werden.
Der Einspeisungspunkt am geplanten Standort erfolgte nach Aussage der Firma Münch als Vorgabe durch das Bayernwerk. Nach Baugesetzbuch sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es die Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient. Als Nebenanlage des vom Verwaltungsgerichtshof München genehmigten Windparks Rugendorf könnte die Umspannstation somit wohl unter die oben genannte Privilegierung fallen.
Ob im konkreten Fall der beantragten Errichtung der Umspannstation öffentliche Belange entgegenstehen oder nur beeinträchtigt werden, kann die Stadt Kronach allein nicht entscheiden. Hierzu sollten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt werden. Insbesondere sei nach Aussage von Stadtplaner Gerber zu prüfen, ob die folgenden Belange entgegenstehen. Schädliche Umwelteinwirkungen, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Beeinträchtigung/Eigenart der Landschaft und ihrem Erholungswert.
Neben dem durch die Stadt Kronach im Genehmigungsverfahren stets abgelehnten Windpark Rugendorf soll die Umspannstation weiteren angekündigten PV-Anlagen (außerhalb der Gemarkung Kronach) mit einer Kapazität von 90 Megawatt (MW) dienen. Zum Vergleich zog Gerber die PV-Anlage Knellendorf heran die 1,8 MW leiste. Gegen diese Dimensionen von PV Anlagen bestünden erhebliche Bedenken aus Teilen der Bevölkerung. Bisher würden die Flächen landwirtschaftich genutzt. Das Bauvorhaben wäre nach derzeitigem Kenntnisstand abzulehnen, soweit Stadtplaner Gerber.
Das Gremium erteilte dem Bauherrn Mario Münch das Wort. Dieser stellte klar, dass der Standort von Bayernwerk auserkoren und einige weitere vorher geprüft wurden. Seine Projekte in den Landkreisen Kronach und Kulmbach würden von den Bürgermeistern der fünf betroffenen Kommunen unterstützt.
Bürgermeisterin Angela Hofmann (CSU) meinte, dass man auf breiter Basis über so ein Projekt entscheiden werde. Das heißt, man wolle die Bürger durch ein Bauleitplanverfahren mitnehmen. Ähnlich äußerten sich Bernd Liebhardt, Tino Vetter (FW), Klaus Simon (SPD), der eher noch für einen Bürgerentscheid plädierte, Martina Zwosta (FL) und Hans Simon. Winfried Lebok meinte dazu: "Kronach wird weder mit Strom aus dem Projekt versorgt, noch befinden sich Standorte auf Kronacher Gebiet,"
Die Bürgermeisterin und der Stadtplaner schlugen dem Investor vor, vorerst den Antrag zurückzuziehen. Münch aber erklärte angesichts der Investitionssumme werde er keinen Rückzieher mehr machen. Dem Beschlussvorschlag von Daniel Gerber, jetzt den Antrag abzulehnen, stimmte das Gremium zu. Der Antrag wird an das Landratsamt weitergereicht.