In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dabei hilft Transparenz, die eigene Arbeit für die Öffentlichkeit sowie Spenderinnen und Spender nachvollziehbar zu machen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu stärken. Auf Initiative von Transparency International Deutschland haben im Jahr 2010 zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur. "Für die Arbeitsgemeinschaft Mantrailing ist es selbstverständlich, dass wir unsere Strukturen offen legen", so der Vorsitzende Manfred Burdich. Burdich weiter: "Jedes Mitglied hatte schon immer das Recht, Einsicht in alle finanziellen und strategischen Vorgänge zu nehmen. Diese Philosophie der Offenheit weiten wir jetzt konsequent für jedermann aus."