Marktrodach Marktrodach plant ein grünes Gewerbegebiet

Regine Bellazrak
Am Rande des Gewerbegebietes Gries I in Richtung Zeyern, hinter den Firmen RVT und Eisengießerei Marktrodach, entsteht das rund fünf Hektar große Gewerbegebiet Gries III. Foto: Regine Bellazrak

Der Gemeinderat billigt Vorentwürfe für eine Erweiterung im Gries um fünf Hektar. Dabei geht es Platz für vier Gewerbetreibende.

 
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Marktrodach - Vor allem Bauvorhaben standen am Montag auf der Tagesordnung des Marktrodacher Marktgemeinderates. Aufgrund reger Nachfrage werde das neue Gewerbegebiet Gries III benötigt, führte Bürgermeister Norbert Gräbner aus. "Marktrodach ist aufrund seiner Infrastruktur ein wichtiger Standortfaktor im Landkreis Kronach mit großen Erweiterungsmöglichkeiten im Bereich lokaler Ökonomie, was uns auch in einer Expertenrunde im Bereich Wirtschaft im Rahmen des ISEKs bescheinigt wurde", sagte er. "Besonders hervorgehoben wurde die Verfügbarkeit hochwasserfreier Flächen im Gemeindegebiet wie der Standort des jetzt geplanten Gewerbegebietes Gries III."

Die beiden bisherigen Gewerbegebiete seien voll belegt. Mit dem neuen Areal möchte die Marktgemeinde auf den Wandel der Zeit eingehen und ein ökologisches Gewerbegebiet ausweisen. Naturnahe Gestaltung von Firmenparkplätzen, bewusste Materialwahl bei Baumaßnahmen und die Bepflanzung von Straßen mit Grüninseln könnten zur Klimaverbesserung beitragen und die Standortqualität für die Unternehmen erhöhen.

Das neue Gelände wird im Anschluss an das Gewerbegebiet Gries I ausgewiesen und bietet mindestens vier Gewerbetreibenden Platz. Dafür war neben der Aufstellung des Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

Thomas Kleylein vom Planungsbüro HTS Plan Kronach ging auf die Details der Planung ein. Das Gebiet wird etwa fünf Hektar umfassen, bebaubar seien davon etwa 3,5 Hektar. Geplant seien vier "Baufenster", die über die bereits bestehende Straße erschlossen werden. Vorgesehen sei eine Einbahnstraßenregelung, getrennt durch einen drei Meter breiten Grünstreifen. Am Ende werde es einen Wendehammer geben. Eingerahmt wird das Gebiet durch eine Begrünung, am Wendehammer wird eine Grünanlage entstehen. Lagerplätze für selbstständige Anlagen, öffentliche Tankstellen mit fossilen Brennstoffen, Anlagen für sportliche Zwecke wie Motorsport, Vergnügungsstätten sowie Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel sind nicht zugelassen. Genehmigt werden Gebäude mit acht Metern Traufhöhe und zehn Metern Firsthöhe, für Nebengebäude wird eine Höhe von vier Metern festgelegt.

Das öffentliche Grün wird mit großkronigen und kleineren Bäumen, Sträuchern und Kletterpflanzen gestaltet. Die Grünflächen werden zu den Ausgleichsflächen dazugerechnet, weitere Ausgleichsflächen von etwa 1,5 Hektar müssten außerhalb des Gewerbegebietes geschaffen werden, so Kleylein. "Das gesamte Gebiet soll ökologisch mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Das Niederschlagswasser soll möglichst auf den Grundstücken entsorgt werden, beispielsweise durch Zisternen, um das öffentliche Kanalnetz zu entlasten." Zugelassen seien Flachdächer, die möglichst begrünt werden sollen, sowie Pult- und Satteldächer. Für die Einfriedungszäune der Grundstücke ist eine maximale Höhe von zwei Metern zugelassen. Auch die Grünanlagen sollen mit Zäunen gesichert werden. Das Gremium billigte den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes und denjenigen zur Aufstellung eine Bebauungsplanes.

In Mittelberg, Gemarkung Seibelsdorf, soll ein Blockbohlenhaus errichtet werden. Dafür wurde eine Voranfrage gestellt. Die wasser- und abwasserrechtliche Erschließung soll über ein Nachbaranwesen vorgenommen werden. Bauamtsleiterin Katja Wich sah die Erschließung nicht als gesichert an. Diese müsse nachgewiesen werden. Erst dann kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Einstimmig abgelehnt wurde der Neubau einer JET-Tankstelle mit Waschhalle in Oberrodach nahe des Rewe-Marktes im Gewerbegebiet Gries II. Geplant war die Errichtung eines überdachten Tankbereiches mit drei Zapfsäulen, einem Verkaufsgebäude mit Shop, Büro, Lagerräumen und Sozialräumen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde für diesen Teil des Gewerbegebietes festgelegt, dass Einzelhandelsbetriebe generell ausgeschlossen sind. Außerdem wurden bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes von Trägern öffentlicher Belange Bedenken hinsichtlich der Verkehrssituation an der nahen Kreuzung geäußert. Die Situation würde durch den Bau einer Tankstelle verschärft, hieß es in der Sitzung.

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