Da der traditionelle Weihnachtsmarkt wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, sollen Gewerbetreibende wenigstens die Möglichkeit haben, an geeigneten Stellen kurzfristig eine Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Verkaufsbuden zu beantragen. Dies teilte die Wählergemeinschaft Pro Coburg als Ergebnis eines "Runden Tisches" mit Vertretern aus Politik und Verwaltung am Mittwoch mit. Buden und weihnachtliche Dekorationen könnten bei Bedarf auch über Coburg Marketing geliehen werden. Bei Interesse, soll die Sondernutzung unter Angabe der benötigten Stellfläche, des gewünschten Standortes und des geplanten (weihnachtlichen) Angebotes beim Ordnungsamt der Stadt beantragt werden. Von Seiten der Verwaltung werde zugesichert, dass die Anträge dann möglichst unbürokratisch und zeitnah geprüft beziehungsweise bearbeitet werden. Die Regelung gilt vom 28. November bis 6. Januar. vof