Viele Hobbygärtner bekämpfen Unkraut - vor allem auf Wegen oder auf den Friedhöfen entlang von Gräbern - mit Essig oder Salz. Beide Mittel sind jedoch laut Gesetz verboten. Nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz, das seit Februar 2012 gilt, dürfen Pflanzenschutzmittel auf Gehsteigen, Terrassen, Einfahrten und anderen befestigten Flächen überhaupt nicht verwendet werden. Wenn sie in die Kanalisation gelangen, belasten sie das Abwasser stark. Experten empfehlen, stattdessen die Flächen regelmäßig zu kehren oder mit thermischen Verfahren wie Infrarot-Geräten oder Abflammgeräten zu arbeiten. Auf kleineren Flächen sind Fugenkratzer eine sinnvolle Sache.