Die Nachricht "Der Abflugtermin verschiebt sich - um 15 Stunden" ist umso ärgerlicher, wenn es sich bei der Reise um eine nur sechstägige Pauschalreise handelt und durch die Flugverschiebung ein ganzer Tag verlorengeht. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main können betroffene Urlauber in einem solchen Fall den Reisevertrag kündigen und von der Reise zurücktreten. "Gerichte entscheiden hier oft nach dem Verhältnis von Reiseverzögerung zu Reisedauer", erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz-Leistungs-GmbH, in einer Mitteilung. Allerdings bestehe nach der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung bei erheblichen Verspätungen auch ein direkter Entschädigungsanspruch gegen die Fluggesellschaft. Ein anderer Fall: Nach einer planmäßigen Zwischenlandung geht es nicht weiter: technischer Defekt. Die Wartezeit kann ganz schön lang werden. Nach sechs Stunden in Amsterdam war es einem Reisenden zu viel. Er setzte sich in den nächsten Flieger zurück nach Hause. Die Kosten für Reise und Rückflug verlangte er vom Reiseveranstalter zurück. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch zugunsten des Reiseveranstalters. "Eine 14-tägige Reise ist durch eine solche Verzögerung nicht beeinträchtigt. Der Reisende hatte nach Ansicht des Gerichts noch genügend Zeit, seinen Urlaub zu genießen", kommentiert Rassat. Sie empfiehlt: Vor einer Kurzschlussreaktion also lieber nochmal in Ruhe die Handlungsmöglichkeiten und die Folgen abwägen.