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Bayerns Datenschützer warnen vor mehr Video-Überwachung
In Klassenzimmern und im Krankenhaus sollen Kameras nichts zu suchen haben. Auf Kritik stoßen auch Pläne, mehr Vorratsdaten zu speichern.
München - Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri hält trotz der gestiegenen Terrorgefahr eine Verschärfung von Gesetzen nur in gut begründeten Ausnahmefällen für akzeptabel. Die Sicherheitsarchitektur auf Bundes- wie Landesebene sei bereits nach den Anschlägen von New York im Jahr 2001 deutlich verstärkt worden. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da noch viele Lücken zu schließen gibt", sagte Petri bei der Vorstellung seines aktuellen Tätigkeitsberichts in München.
Mahnend äußerte sich Petri zu der zunehmenden Video-Überwachung im öffentlichen Raum. So seien zur Wahrung der Sicherheit an Krankenhäusern und Schulen Video-Kameras grundsätzlich nur im Außenbereich zulässig. Im Innern dürfe nur überwacht werden, wenn dies begründet sei, überblicksartig geschehe und die Aufnahmen nach spätestens zehn Tagen gelöscht würden. An Schulen dürfe Aufsichtspersonal nicht durch Video-Kameras ersetzt werden. "Wenn Aufnahmen vom Pausenhof oder aus dem Schulhaus auf Bildschirmen beim Hausmeister zusammenlaufen, dann ist das eine unzulässige Überwachung", betonte Petri. In einem Fall - gemeint war das Gymnasium in Bad Kissingen - seien Aufnahmen aus dem Kollegstufen-Café live auf einen Monitor im Eingangsbereich übertragen worden. Auf seine Intervention hin seien die Kameras entfernt worden.
Kritisch äußerte sich Petri vor allem über Pläne zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung und zur Rundum-Überwachung von Einzelpersonen. Hier müssten die Verhältnismäßigkeit und die Wahrung des "absolut geschützten Bereichs der persönlichen Lebensgestaltung" gewährleistet bleiben. "Ich werde darauf achten, dass diese Grenzen eingehalten werden", betonte Petri. Der Gesetzgeber müsse in jedem Fall konkret belegen können, warum ein weiterer Eingriff in Freiheitsrechte der Bürger erforderlich sei.
Mehrfach habe er Sozialbehörden und Krankenkassen auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards hinweisen müssen, berichtete Petri. Deren Nachforschungen gingen unter anderem bei der Anforderung von Kontounterlagen sowie Erkenntnissen zur persönlichen Lebensführung zu weit. In einem Fall habe eine Behörde wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch gar einen Detektiv zur Überwachung eingesetzt.

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