Am Ende eines Strafprozesses am Dienstag am Amtsgericht hatte der 19-jährige Angeklagte aus dem Maintal Glück, dass er „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Denn auch eine Verurteilung wegen einer lebensgefährlichen Handlung stand im Raum – und dies völlig zurecht: Am 30. April vergangenen Jahres schlug der damals 18-Jährige in einer Diskothek in Knetzgau von hinten einem 19-Jährigen eine Bierflasche auf den Hinterkopf, sodass die Flasche zerbrach. Das Opfer erlitt eine Platzwunde am Kopf, wurde kurzzeitig bewusstlos und litt danach nach eigener Aussage vor Gericht monatelang unter Verfolgungsangst.