An Rathäuser und Behörden wehen am 20. Juli die Flaggen. Aber warum eigentlich? Der Anlass ist ein historischer. Es ist der Jahrestag für das Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft in Berlin im Jahr 1944. Das Bundesinnenministerium weißt darauf hin, dass bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen zu beflaggen sind. Das ist in einer entsprechenden Verordnung geregelt.