In Deutschland wehen die Flaggen aller öffentlichen Gebäude wie etwa Rathäuser, Verwaltungsgebäude und andere Regierungseinrichtungen an diesem Freitag, 27. Januar 2024, auf halbmast. Grund für die Trauerbeflaggung – bei der Flaggen nicht vollständig gesetzt werden, um Trauer auszudrücken – ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialimus. Am 27. Januar 1945 wurde nämlich das Konzentrationslager Auschwitz durch sowjetischen Soldaten befreit. Das Lager steht symbolhaft für die NS-Verbrechen.