So hat er in einer Unterkunft in Neu-Ulm einen 21-jährigen Mitbewohner gegen den Kopf getreten und anschließend mit einer zerbrochenen Glasflasche auf ihn eingestochen. Später randalierte er im Polizeigewahrsam und griff in Untersuchungshaft zwei Wärter an, die er verletzte. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte den Eritreer zu dreieinhalb Jahren Haft. Es folgte eine Verurteilung wegen Drogendelikten.
Ausweisung scheiterte an fehlenden Dokumenten
Der Eritreer hat schon seit dem Jahr 2023 keinen Flüchtlingsstatus mehr. Im Januar 2024 beantragte das Regierungspräsidium Tübingen seine Ausweisung. "Abschieben können wir trotzdem nicht: Mit den Machthabern in Eritrea gibt es keinerlei Kooperation", erklärte das Justizministerium Anfang Februar.
Verteidiger Thorsten Storp erwähnte die Zustände im Herkunftsland des Angeklagten. "Viele kommen völlig traumatisiert aus Eritrea zu uns. Die Zustände in dieser Diktatur kann man sich kaum vorstellen". Die traumatisierten Menschen bräuchten eigentlich dann einen Halt, den sie im Aufnahmeland nicht immer finden, erklärte Storp. Das erzeuge viel Frust und Verzweiflung. "Doch das entschuldigt so eine Tat natürlich nicht", ergänzte der Verteidiger.
Erst im vergangenen Dezember - also kurz vor der Tat in Ulm - wurde der 30-Jährige aus dem Gefängnis entlassen und stand seither unter Führungsaufsicht. Diese Auflage können beispielsweise regelmäßige Drogentests, Pflicht zur Therapie oder regelmäßige Meldung bei der Polizei enthalten. Die Bewährungshilfe überwacht, dass die Vorgaben eingehalten werden. Welche Auflagen im speziellen Fall galten, machten die Behörden mit Verweis auf den Datenschutz nicht öffentlich.
Der 30-Jährige sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Das Urteil des Ulmer Landgerichts wird für Mitte August erwartet. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter muss mit seiner Kammer dabei auch prüfen, ob zusätzlich eine Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Das bedeutet, dass selbst nach einer langen Haftstrafe für den Mann der Weg in die Freiheit auf unbestimmte Zeit versperrt bliebe.