3G im Nahverkehr SÜC macht Stichproben in den Stadtbussen

Auf den Info-Screens der SÜC, wie hier am Theaterplatz, wird auf die 3G-Regel hingewiesen. Foto: Frank Wunderatsch/Frank Wunderatsch

Wer mit dem Bus unterwegs ist, muss einen 3G-Nachweis erbringen. Die SÜC kontrolliert das mit eigenem und externem Personal.

 
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Coburg - Seit Mittwoch gilt im bayerischen Nahverkehr 3G. Das heißt, nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann Bus und Bahn nutzen. „Wir führen mit eigenem und externen Personal stichprobenhaft Kontrollen durch“, erklärt Raimund Angermüller, Hauptabteilungsleiter Verkehrsbetrieb-Zentralfuhrpark der SÜC. Laut Infektionsschutzgesetz seien die Fahrgäste gegenüber dem Kontrollpersonal zum Nachweis verpflichtet, dazu gehöre gegebenenfalls auch ein Identitätsnachweis. „Das Fahrpersonal kontrolliert beim Einstieg nicht“, so Angermüller.

Für die SÜC bedeuten die neuen Regeln einen Mehraufwand, der sich nur schlecht beziffern lässt. „Wir gehen derzeit jedoch von einem mittleren vierstelligen Betrag je Monat aus“, betont der Hauptabteilungsleiter. Eine vollständige Kontrolle sei unter Einhaltung des Fahrplanes aber nicht möglich. „Wir setzen auf die Eigenverantwortung unserer Fahrgäste. Führerscheinkontrollen bei Autofahrern erfolgen auch nicht vor jedem Fahrtantritt und flächendeckend.“

Mittels Beschilderung an den Bussen sowie Informationen auf den Info-Screens in den Bussen und an den Haltestellen werden die Kunden auf die 3G-Pflicht aufmerksam gemacht. Die gilt indes auch für das Personal. „Unsere Mitarbeiter sind entsprechend geimpft, genesen oder getestet“, versichert Angermüller. „Wir haben hohen Respekt vor der Leistung unseres Fahrpersonals, das seit Pandemiebeginn den Stadtbusverkehr unter hoher Belastung aufrecht hält“, lobt er. Vor dem Hintergrund des ständigen Personalmangels, „der durch die 3G-Regelung eventuell noch verstärkt wird“, sei aber ungewiss, wie lange man das Angebot in bekannter Form aufrecht halten kann. „Unsere Fahrgäste werden sich eventuell auf Fahrtausfälle oder auch eine Änderung des Fahrplans einstellen müssen.“

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