Hatte Christina Block das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Ob Christina Block zum Zeitpunkt der Rückholaktion das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder hatte, ist zwischen den Parteien strittig. Der Verteidiger von Familienanwalt Costard hatte dazu einen langen Beweisantrag gestellt, dessen Argumentation die Nebenklage widersprach.
Die Verteidiger forderten das Gericht auf, möglichst bald seine eigene Ansicht zu dieser Frage zu äußern. Die beiden Kinder waren nach der Entführung aus Dänemark zunächst nach Süddeutschland gebracht worden und wohnten anschließend bis zum 5. Januar 2024 bei ihrer Mutter in Hamburg. An jenem Tag hatte das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden, dass sie zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren sollen.
Die Verteidiger der deutschen Angeklagten argumentieren, dass keine Entziehung Minderjähriger vorliegen könne, weil die Mutter zu jenem Zeitpunkt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte.
"Mir wurde nichts versprochen"
Der Verteidiger von Delling, David Rieks, fragte Barkay nach möglichen Absprachen mit der Staatsanwaltschaft vor seinen Aussagen in Deutschland. Dabei las er den Aktenvermerk einer Oberstaatsanwältin vor. Darin hatte sie erklärt, dass eine Bewährungsstrafe für Barkay nicht wahrscheinlich, aber auch nicht völlig ausgeschlossen sei. Dazu sagte der mutmaßliche Chef der Kidnapper: "Mir wurde nichts versprochen, von niemandem."
Die Zeugenaussage von Barkay soll am Mittwoch fortgesetzt werden.