Das Bundeskabinett hatte vor Ostern einen Gesetzentwurf für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Er sieht unter anderem eine kurze Haft für Ausreisepflichtige vor, um sie zu einem Besuch in der Botschaft ihres Herkunftslandes zu zwingen. Voraussetzung für diese "Mitwirkungshaft" wäre demnach, wenn jemand einen ersten Termin zur Identitätsklärung in der Auslandsvertretung ohne triftigen Grund versäumt hat.
Mit dieser Möglichkeit zur Inhaftierung schon nach einem einmaligen Fernbleiben stelle die Bundesregierung unter Generalverdacht, kritisierte Polat. Sie sagte: "Diese neue Form der Beugehaft, mit dem Ziel massiven Druck auf die Betroffenen aufzubauen und das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, ist in ihrer Verhältnismäßigkeit höchst bedenklich."