Ab Montag neue Maßnahmen und Regeln Keine Ausgangsbeschränkungen mehr

Es ist kompliziert: Einige Läden haben wieder geöffnet. Aber wo darf man mit wie vielen Personen rein? Am besten ist es, einen Termin zu vereinbaren und dabei gleich nachzufragen. Foto: dpa

Allerdings: Mehr als fünf Personen dürfen sich nicht treffen. Viele Läden haben wieder auf. Aber es gilt einiges zu beachten.

 
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Coburg - Von Montag gelten in Stadt und Landkreis Coburg keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Das heißt, die eigene Wohnung kann wieder jederzeit ohne triftigen Grund verlassen werden. Allerdings: Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet mit Angehörigen zweier Haushalte mit maximal fünf Personen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.

Wie das Landratsamt am Sonntag in einer Presseerklärung mitteilte, lag der Inzidenzwert für den Kreis bei 63,4 (die Stadt lag bei 60,9). Deshalb gelten unter anderem folgende Maßnahmen und Regeln:

Sport

nur kontaktfrei unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel möglich.

Handel

Geöffnet sind: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Die Öffnung von Ladengeschäften ist möglich für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Auf jeweils 40 Quadratmetern der Verkaufsfläche hat immer nur höchstens ein Kunde Zutritt.

Schule und Kitas

An einigen Schulen, darunter Grundschulen, findet bereits seit 22. Februar wieder Präsenzunterricht statt, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Von Montag, 15. März an, findet an allen Schulen wieder Präsenzunterricht statt, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Auch Kitas können dann wieder öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.

Bildung und Freizeit

Instrumental- und Gesangsunterricht darf nur als Einzelunterricht in Präsenzform erteilt werden. Praktischer und theoretischer Fahrschulunterricht ist erlaubt. Büchereien, Bibliotheken und Archive können geöffnet werden. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Verwaltung, der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie vergleichbare Kulturstätten, Tiergärten und botanische Gärten können nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

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