Im Streit um zugewiesene Veranstaltungsflächen für Feiern am Tag der Deutschen Einheit in Mödlareuth verzichtet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf weitere rechtliche Schritte. Damit akzeptiert der DGB ein Urteil des Verwaltungsgerichtsgerichts Gera. Es hatte einen Auflagenbescheid des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises, gegen den die Gewerkschaft per Eilantrag geklagt hatte, für zulässig erklärt.