Abschiebung Ein Wettlauf gegen die Zeit

Heike Schülein

Als 17-Jähriger flüchtete Samad vor den Taliban. Seit fünf Jahren lebt er in Kronach und will nun seine Verlobte heiraten. Doch er kann täglich abgeschoben werden.

Samad und Kasandra hoffen auf eine gemeinsame Zukunft. Foto:  

Kronach - Seit fünfeinhalb Jahren lebt Samad in Kronach. Obwohl der Afghane hier bestens integriert ist, Arbeit gefunden hat und seine Verlobte heiraten möchte, soll der 22-Jährige abgeschoben werden. Dabei droht ihm in seiner Heimat der Tod.

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Mit 17 Jahren flüchtete Samad vor den Taliban und kam in Kronach unter. Er holte seinen Hauptschulabschluss nach, arbeitete als Produktionshelfer und verdiente eigenes Geld. Nie hat er sich etwas zuschulden kommen lassen. Nach dreijähriger Beziehung möchte er nun seine Verlobte Kasandra heiraten. Jetzt soll er jedoch abgeschoben werden – zurück nach Afghanistan, wo die Taliban seine Familie ermordet haben und auch ihm mit dem Tod drohen. All dies zählt nicht für die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Bayreuth, die auf Samads Argumentation nur eine Antwort parat hat: „Wir vollziehen Bundesrecht.“

„Es ist ein Leben in ständiger Angst. Ich verstecke mich schon seit meinem ersten Lebensjahr“, erzählt Samad, der 2015 politisches Asyl in Deutschland suchte und im Oktober des gleichen Jahres in der Notunterkunft in Marktrodach unterkam. Mittlerweile hat er zusammen mit seiner Verlobten eine kleine Wohnung in Kronach. Die beiden möchten heiraten, weshalb sie im Oktober 2020 aufs Standesamt gingen. Die Ausländerbehörde vermutet, es könnte sich um eine Scheinehe handeln, damit er eine Duldung erhält.

Aufgrund eines falschen Geburtsdatums auf einem Dokument zog der Standesbeamte – nach Rücksprache mit der Behörde – Samads Pass ein. Ein paar Tage später erreichte ihn ein Brief, dass er vollziehbar ausreisepflichtig sei und Deutschland wegen des Fehlens eines Duldungsgrunds verlassen müsse. Die Behörde setzt damit die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um, die drei Jahre zuvor seinen Asylantrag abgelehnt hatte. Seinen Widerspruch schmetterte das Verwaltungsgericht Bayreuth ab.

Eltern auf offener Straße erschossen

„Das Schreiben der Taliban, in dem sie mir mit dem Tod drohen, hat niemanden interessiert. Auch nicht meine Narben, die sie mir zufügten“, prangert der 22-Jährige an. Die Narben sollen von einem gewaltsamen Eindringen in das Haus seiner Familie stammen. Sein Vater war Bürgermeister der Stadt Islam Qala, ein von der Terrormiliz weitgehend kontrolliertes Gebiet, angrenzend an den Iran. Sein Vater arbeitete mit Widerstandsgruppen zusammen. Samads Eltern wurden auf offener Straße erschossen; er und seine verletzte Schwester entkamen. Als die Amerikaner einmarschierten, übernahm Samads Bruder das Bürgermeisteramt. Auch er wurde später von der Terrormiliz umgebracht, erzählt Samad. Die Taliban überfielen das Haus von Samads Schwester und stachen mit Messern auf ihn ein. Schwerverletzt konnte er abermals entkommen und floh mit der Familie seiner Schwester nach Deutschland.

Die Todesdrohung fand ein Onkel von Samad vor drei Jahren. Er schickte diese nach Deutschland, wo sie übersetzt wurde. Darin steht, der junge Afghane müsse umgerechnet rund 20 000 Euro an die Taliban zahlen, sonst würde er wie vorher seine Eltern und sein Bruder getötet. Die Drohung wurde zwar zu den Gerichtsakten genommen, hatte aber auf die Entscheidung des Bayreuther Verwaltungsgerichts keinen Einfluss. Samad verlor die Asylklage. Eine Berufung gegen die Ablehnung wurde im Oktober 2020 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München abgelehnt.

Mit der Aufenthaltsgestattung erlosch auch seine Arbeitsgenehmigung. Sein Arbeitgeber, bei dem er seit rund einem Jahr als Produktionshelfer tätig war, ist mit ihm sehr zufrieden. Er würde ihn gern weiterbeschäftigen, darf aber nicht. Kasandra musste indes ihre Ausbildung als Bäckerei-Fachangestellte abbrechen. „Mein Gehalt reicht nicht für uns beide“, bedauert die 19-Jährige, die nun in der gleichen Firma wie vormals ihr Verlobter arbeitet. Sie hofft, später wieder eine Ausbildung aufnehmen zu können.

Das fehlerhafte Geburtsdatum – der Pass weist ein anderes Datum auf als die eidesstattliche Erklärung von Samads Schwester, dass er noch nicht verheiratet war – könnte ein Jurist richtigstellen. Dazu würde jedoch der von der ZAB eingezogene Pass benötigt. „Die gleiche Behörde, die seine Abschiebung vorbereitet, behält den Pass und verhindert somit die Hochzeit“, prangert der ehrenamtliche Flüchtlingshelfer Hartmut Fleischmann aus Unterrodach an. Die Hochzeit mit Kasandra ist so etwas wie der Knackpunkt des Verfahrens, da Samad als Ehemann einer EU-Bürgerin geduldet würde.

Indiskutable Angebote

Fleischmann, der für sein Engagement in der Flüchtlingshilfe bereits mit der Ehrennadel des Landkreises in Gold ausgezeichnet wurde, wandte sich mit der Bitte um Unterstützung auch an das Büro von MdL Jürgen Baumgärtner. Er, Samad und ein Mitarbeiter Baumgärtners sprachen in Bayreuth vor. Die Mitarbeiterin machte dem Flüchtling zwei für ihn indiskutable Angebote. So bestehe für ihn die Möglichkeit, ein Visum für Indien oder Pakistan zu bekommen, um bei der dortigen Botschaft einen Antrag auf ein Visum nach Deutschland wegen der Hochzeit zu stellen. Hierfür wäre dort aber ein sechsmonatiger Aufenthalt vonnöten. „Ich kann kein Englisch – und wer sollte das bezahlen?“, fragt Samad.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer ist die Härtefallkommission des Innenministeriums, an die sich Samads Anwältin gewandt hat. Das Gremium ermöglicht es, eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. „Voraussetzung ist, dass bei dem jeweiligen Einzelschicksal eine besondere humanitäre oder persönliche Härte vorliegt“, so Fleischmann. Dort fand zumindest eine Vorprüfung statt. Das Ergebnis ist noch nicht amtlich. Für die Kommission sammelte er Unterlagen von Leumundszeugen, die bestätigen, dass der Flüchtling gut integriert ist. Auch die beiden Kirchen engagieren sich. Kronachs Stadtpfarrer Thomas Teuchgräber schrieb eine Petition.

Mittlerweile war das junge Paar zum vierten Mal bei der Eheschließungs-Anmeldung. Das Standesamt hat jetzt ein Ersatzdokument für den Pass akzeptiert. Auch die anderen Dokumente liegen vor und wurden eingereicht. Wenn ein Asylbewerber in Deutschland heiratet, muss das Oberlandesgericht Bamberg den Fall prüfen, um Scheinehen zu vermeiden. Dies dauert vier bis sechs Wochen. Ein Wettlauf gegen die Zeit.

„Das ist ein Horror, den sich niemand vorstellen kann. Immer, wenn draußen ein Auto vorbeifährt oder es an der Tür klingelt, klopft mein Herz wie verrückt“, erzählt Kasandra. Ständig schaue sie ins Internet, wann der nächste Flieger nach Afghanistan geht. Flüge finden alle vier Wochen statt. Vor dem ersten Abflug im Januar erhielten sie eine Warnung, dass Samad auf der Liste stehe. Warum es nicht soweit kam, weiß man nicht.

„Ich will doch nur wie alle Leute in Deutschland leben, arbeiten und später einmal eine Familie gründen“, beteuert Samad, der für das Land Afghanistan keine Perspektive sieht. Ganz im Gegenteil: Der langsam erreichte Fortschritt sei mittlerweile wieder rückläufig.

Die Hochzeit von Samad und Kasandra könnte realistisch gesehen frühestens im April stattfinden. Es wird daher wohl ein Zittern bis zum letzten Tag. „Abschiebung geht vor Hochzeit“, weiß Fleischmann. Er weiß von Fällen, da sei der Bräutigam noch am Tag seiner Hochzeit abgeholt worden.