Zweite Chance für den leiblichen Vater
Bleibt eine Anfechtungsklage erfolglos, soll der leibliche Vater künftig zudem eine zweite Chance erhalten. Hat der rechtliche Vater eines Tages keine sozial-familiäre Beziehung mehr zu dem Kind, muss das Familiengericht auf Antrag des leiblichen Vaters erneut über seinen Antrag entscheiden.
Mitspracherecht für Jugendliche
Und noch eine Neuerung sieht der Vorschlag aus dem Justizministerium vor: Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann ein Kind durch die Verweigerung seiner Zustimmung verhindern, dass statt seines leiblichen Vaters ein anderer Mann sein rechtlicher Vater wird. Bisher reicht hier die Zustimmung der Mutter des Kindes aus.
Scheinvaterschaften verhindern
Auch bei einem anderen Vorhaben, um das sich die Bundesregierung demnächst kümmern will, geht es um Väter. Beziehungsweise um Männer, die - mutmaßlich gegen Geld - vorgeben, Vater eines Kindes zu sein, damit die Mutter ein Aufenthaltsrecht in Deutschland und womöglich auch Sozialleistungen bekommt. Diese meist mittellosen Männer hätten gar keine Absicht, Verantwortung für das Kind zu übernehmen, heißt es aus dem Bundesjustizministerium. Federführend ist bei diesem Vorhaben allerdings das Innenressort.
Maßnahmen gegen Scheinvaterschaft
Die Ampel-Regierung hatte einen Gesetzentwurf zur Verhinderung der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft im Juni 2024 beschlossen. Nach dem Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP wurde das parlamentarische Verfahren zu den Scheinvaterschaften allerdings nicht mehr abgeschlossen.
"Die Problematik ist seit vielen Jahren bekannt", sagt Hubig. Sie verspricht: "Wir bringen eine Lösung auf den Weg, die funktioniert." Wichtig sei ihr dabei, dass binationale Paare nicht unter Generalverdacht gestellt würden.