Das Landratsamt Haßberge ist schon länger informiert und hat den Besitzer der Tiere aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nicht ausbrechen können und dass der Zaun entsprechend gesichert wird, um das zu erreichen. „Er wird auch noch schriftlich von uns aufgefordert“, teilte Michael Rahn vom Landratsamt mit. Da die Tiere nicht dem Jagdrecht unterlägen, sei ein Abschuss nicht ohne weiteres möglich. Rahn bedauert, dass bei Uneinsichtigkeit des Eigentümers der Tiere „auf die Schnelle nichts zu erreichen ist.“
Eingebunden ist die Stadt Ebern, als zuständige Sicherheitsbehörde. Von dort wird mitgeteilt, dass der Besitzer für seine Tiere selbst zuständig ist, worauf er hingewiesen worden sei. Wir Petra Mytzka, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, mitteilt, habe der Besitzer zugesagt, dass er seine „drei flüchtigen Schweine“ nun einsperre.
Wie Polizeihauptkommissar Bernhard Warmuth auf Anfrage am vergangenen Mittwoch noch mitteilte, habe er den Besitzer der Tiere am Montag nochmals angesprochen. Dieser habe versichert, dass er die drei Tiere einsperren werde, damit sie das Grundstück nicht mehr verlassen könnten. „Ich habe ihm deutlich gemacht, dass wir unter Umständen drastische Maßnahmen ergreifen müssen, sollten sie eine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit sein.“
Der Versuch mit dem Eigentümer für ein Statement für die Presse scheiterte. „Kein Kommentar“, so die Antwort auf die Bitte um ein Gespräch.