Am 1. Januar 2023 war das neue Bürgergeld in Kraft getreten – 18 Jahre nach dem Start von Hartz IV. Im November 2022 hatten Bundestag und Bundesrat nach langem Ringen das Gesetz, das als wichtigste Sozialreform der Ampelkoalition gilt, beschlossen.
Am 1. Januar 2023 ist das neue Bürgergeld eingeführt worden. Es ersetzt Hartz IV und das Sozialgeld. Ab 2024 sollen die Bezüge deutlich steigen. Hier lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsicherung und zu den verbliebenen Auszahlungsterminen in diesem Jahr.
Am 1. Januar 2023 war das neue Bürgergeld in Kraft getreten – 18 Jahre nach dem Start von Hartz IV. Im November 2022 hatten Bundestag und Bundesrat nach langem Ringen das Gesetz, das als wichtigste Sozialreform der Ampelkoalition gilt, beschlossen.
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In der Regel wird das Bürgergeld am Ende des Vormonats überwiesen, sodass es den Berechtigten spätestens am ersten Tag des Monats zur Verfügung steht, auch wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fällt. Laut der Bundesagentur für Arbeit erhalten Berechtigte ihr Bürgergeld folglich am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat auf das von ihnen angegebene Bankkonto.
Die folgende Übersicht zeigt, wann das Bürgergeld vom Jobcenter für die verbleibenden Monate des Jahres 2023 überwiesen wird:
Auch das kann unter Umständen passieren: Der Auszahlungstermin ist verstrichen und die Grundsicherung für den kommenden Monat ist noch nicht auf dem Konto gelandet. Was sollen Betroffene dann tun?
Am besten ruft man sogleich beim Jobcenter oder der eigenen Bank an und fragt nach, warum die Gutschrift verspätet ist. Mögliche Gründe können vergessene Zahlungsanweisungen, noch nicht bearbeitete Anträge, Buchungsfehler, fehlerhafte Bankdaten oder gestoppte Zahlungen wegen laufender Widersprüche sein.
Die mehr als fünf Millionen Bezieher von Bürgergeld sollen 2024 spürbar höhere Leistungen erhalten. So sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen. Das hatte Bundessozialminister Hubertus Heil Ende August bekanntgegeben. Insgesamt soll es eine Erhöhung um rund 12 Prozent geben.
Durch die Reform wird die Höhe der Leistungen schneller als früher an die Preisentwicklung angepasst. Zuvor war die Inflation nur sehr zeitverzögert berücksichtigt worden. Nun wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres berücksichtigt.
Beschäftigte, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, haben aktuellen Berechnungen zufolge ein deutlich höheres Einkommen als Personen, die Bürgergeld beziehen. Das gelte auch im kommenden Jahr, wenn die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Bürgergelds in Kraft getreten ist, wie aus Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht.
Das gelte auch im kommenden Jahr, wenn die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Bürgergelds in Kraft getreten ist. Demnach haben Alleinstehende, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, im Jahr 2024 pro Monat ein um 532 Euro höheres Nettoeinkommen als alleinstehende Bezieher von Bürgergeld. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind betrage der Unterschied zwischen 715 und 765 Euro, je nach Alter des Kindes.
Wie hoch die Regelsätze beim Bürgergeld sind, zeigt die folgende Übersicht:
Das Bürgergeld-Gesetz sieht vor, dass der Anspruch auf Bürgergeld besteht:
Hartz IV und Bürgergeld
18 Jahre nach dem Start von Hartz IV soll das Bürgergeld im neuen Jahr die bisherigen Regeln für Arbeitslose in Deutschland ablösen. Im November beschlossen Bundestag und Bundesrat nach langem Ringen das Gesetz, das als wichtigste Sozialreform der Ampelkoalition gilt.
Bürgergeld-Gesetz
Mit dem sogenannten Bürgergeld-Gesetz („Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz“) vom 16. Dezember 2022 ist das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geändert worden. Das Bürgergeld hat damit die bisherigen Hartz-IV-Regelungen abgelöst.
Arbeitslosengeld II
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 ist schließlich die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende – also Arbeitslosengeld II und Sozialgeld– in Bürgergeld umbenannt worden.