Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat wegen des Gasmangels die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Experten rechnen mit weiter steigenden Preisen für Verbraucher. Ist Fernwärme eigentlich auch betroffen?
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Nein, grundsätzlich beschreiben die Begriffe ganz Unterschiedliches. Mit Fernwärme ist eine Form der Wärmelieferung an Gebäude – zum Beispiel Wohnhäuser – gemeint. Ein Kraftwerk erzeugt die Wärme. Diese wird dann über ein Rohrsystem an die Häuser verteilt, die geheizt werden sollen. In den Rohren fließt dabei oft erhitztes Wasser, manchmal wird auch Wasserdampf als Energieträger verwendet. Häuser mit Fernwärme-Anschluss brauchen – im Gegensatz zu konventionell geheizten Gebäuden – keine eigene Heizanlage. Die Verbraucherzentrale erklärt die genaue Funktion der Fernwärme auf ihrer Website.
Mit Gas ist hingegen ein Brennstoff gemeint, der verbrannt wird, um damit die Hitze zu erzeugen. Mit Gas beheizte Häuser haben in der Regel einen Brennwertkessel, der Heizwasser erhitzt. Dieses Heizwasser fließt dann durch die Hausleitungen und sorgt für die Wärme in den Räumen.
Teilweise schon. In einer Datenerhebung des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2018 war Gas mit 42 Prozent der wichtigste Brennstoff für Fernwärme. Danach folgten „Müll und Wärmelieferung von Dritten“ mit 32 Prozent und Steinkohle mit einem Anteil von 19 Prozent auf Platz drei. Den Rest machten dann Braunkohle und Mineralöl aus.
Um diese Frage zu klären, sollte man sich direkt mit seinem Anbieter in Verbindung setzen und den eigenen Vertrag genau überprüfen. Üblicherweise gibt es bei Fernwärme sehr lange Vertragslaufzeiten. Anders als bei konventionellen Heizanlagen ist ein schneller Wechsel deshalb nicht möglich. Oftmals haben die Anbieter daher eine Art Monopolstellung inne.
Davon ist auszugehen. Bereits vor Wochen gab es eine Meldung im Standard, dass Fernwärme in Wien massiv verteuert wird, da diese in der österreichischen Hauptstadt vor allem mit Gas erzeugt wird. Allerdings sorgte hierzulande eine Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen Fernwärme durch den damaligen Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier (CDU) für eine Besserstellung von Fernwärmekunden. Eigentümer und Mieter können veranlassen, dass die Heiznebenkosten gesenkt werden.
Dazu dürfen sie die sogenannte Wärmeleistung ohne Nennung von Gründen im laufenden Vertrag um die Hälfte reduzieren lassen, wie tagesschau.de schreibt. Diese wird vom Anbieter nämlich häufig pauschal viel zu hoch angesetzt, was zu einem erhöhten Grundpreis für den Verbraucher führt. Wie diese beiden gegensätzlichen Entwicklungen auf den zukünftigen Preis für Fernwärme einwirken, bleibt abzuwarten.