Im Prozess gegen den Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Für den Mitangeklagten plädierte die Anklagebehörde auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft sah es in ihrem Plädoyer am Donnerstag vor dem Landgericht München I als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen Restaurants „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ zwischen 2009 und 2015 mit Hilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust haben soll.