Allgemeinverfügung erlassen Stadt Coburg regelt „Corona-Spaziergänge“

Die Stadt Coburg erlässt ein Regelwerk für die „Corona-Spaziergänge“, die bislang ohne Auflagen stattgefunden haben. Foto: proofpic.de/proofpic.de steffen ittig

Ab sofort gilt eine Allgemeinverfügung für Versammlungen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger gegen Einschränkungen in der Pandemie wenden. Polizei und Politik begrüßen die Verordnung.

 
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Coburg - Für Montag, 24. Januar, ist laut Mitteilungen in Sozialen Medien in Coburg erneut eine unangemeldete Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen geplant. Für diese hat die Stadt nun mit einer Allgemeinverfügung Regeln aufgestellt wie sie für eine angemeldete Demonstration gelten würden. Sie betreffen den gesamten Bereich der Coburger Innenstadt. Das teilte die Stadt am Donnerstag mit.

Insbesondere gilt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Ausgenommen sind hiervon Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.

Daneben gelten die für Demonstrationen üblichen Auflagen, heißt es in der Pressemitteilung. Unter anderem dürfen keine Glasflaschen und Blechdosen mitgeführt, Stahlkappenschuhe getragen und keine gefährlichen Tiere, vor allem Hunde, mitgenommen werden. Zugelassen sind Transparente, Plakate und Fahnen. „Diese dürfen unter anderem nicht an Stangen befestigt sein, die breiter als zwei Zentimeter sind und eine Stocklänge von zwei Metern übersteigen“, heißt es in dem Regelwerk.

„Das Grundgesetz der freien Meinungsäußerung wird durch diese Allgemeinverordnung nicht tangiert“, erklärte Louay Yassin, Sprecher der Stadt Coburg. „Es geht hier lediglich darum, Gerechtigkeit herzustellen zwischen all denen, die ihre Demonstration anmelden, und denen, die meinen, mit sogenannten Spaziergängen, die eigentlich Demonstrationen sind, sich nicht an Recht und Gesetz halten zu müssen. Man sieht an den angemeldeten ‚Spaziergängen‘ beispielsweise in Kronach und Bamberg, dass diese trotz Anmeldung durchgeführt werden können.“

Stefan Probst, Pressesprecher der Polizeiinspektion Coburg, begrüßte die Allgemeinverfügung. Diese sei mit der Polizei abgestimmt und „durchaus in unserem Sinne“. Am kommenden Montag werde sich zeigen, ob die Anordnung greift.

Auch aus der Politik kam Zustimmung. Hans-Herbert Hartan, Vorsitzender der CSU/JC-Stadtratsfraktion, sagte, die Auflagen seien verhältnismäßig, „es steht nur Vernünftiges drin“. Wenn überall Masken- und Abstandspflicht gilt, dann sei nicht einzusehen, dass für die „Corona-Spaziergänge“ in der Innenstadt Ausnahmen gelten sollten.

Hartan räumte ein, dass eine solche Verordnung ein zweischneidiges Schwert sei. „Wenn man sie erlässt, muss man sie auch durchsetzen, sonst macht sie keinen Sinn“. Allerdings steige damit die Gefahr, „dass die Aggressivität zunimmt“. Insgesamt betrachtet seien die von der Stadt jetzt verfügten Regeln jedoch „nichts Unbilliges, wenn so viele Menschen zusammenkommen“. Am vergangenen Montag haben nach einer Zählung der Polizei 700 Personen am Protest gegen die Einschränkungen in der Corona-Pandemie und die Impfpflicht teilgenommen.

Jürgen Heeb bestätigte, dass die Pro-Coburg-Stadtratsfraktion ebenfalls ihr grundsätzliches Einverständnis zu der Verordnung erklärt habe. „Wir haben nichts dagegen, wenn jemand seine Meinung kundtut, aber er muss sich an die Regeln für solche Demonstrationen halten.“ Das sei Bestandteil der Demokratie, die die Demonstranten immer wieder bemühen würden, so der Fraktionsvorsitzende.

Dass die SPD-Stadtratsfraktion der Verordnung positiv gegenüber steht, bestätigte deren Vorsitzender Norbert Tessmer. „Auch wir stehen dahinter“, ergänzte Christian Müller, Vorsitzender der CSB-Stadtratsfraktion. Die Regeln für Demonstrationen müssten für alle gelten, auch für die „Corona-Spaziergänger“. Müller empfinde es als schäbig, wenn sich diejenigen, die zu den „Spaziergängen“ aufrufen, sich in der Anonymität verstecken und sich nicht zu dem bekennen würden, wofür sie auf die Straße gehen.

In der Stadtratsfraktion der Grünen gab es kein einheitliches Votum für die Verordnung, bestätigte deren Vorsitzender Wolfgang Weiß, „aber eine deutliche Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen“. Gut sei, dass die Regelung befristet gelte. Sie beschränke sich zudem auf die Sicherheit und die Durchsetzung der Hygiene-Bestimmungen. „Aus meiner Sicht ist das passend.“

Die Gruppe „Freiheitsboten Coburg“ kündigte im Messengerdienst Telegram an, beim Verwaltungsgericht Bayreuth eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt Coburg erwirken zu wollen. Damit soll verhindert werden, dass die Allgemeinverfügung in Kraft tritt.

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