Bürgermeister und Landräte Altersgrenze für Kommunalpolitiker in Bayern entfällt

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Bisher sieht das Kommunalwahlrecht eine Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte vor – bei Amtsantritt dürfen diese in Bayern noch nicht 67 Jahre alt sein. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Bayerns Kabinett hebt die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte auf. Bisher durften die Kommunalpolitiker bei Amtsantritt keine 67 Jahre alt sein. Die einen sehen darin eine Chance, die anderen ärgern sich über unfaire Bedingungen.

 
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