Zurück zum Wechselunterricht Zurück zum Wechselunterricht

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Nach einer Woche Regelunterricht herrscht ab Montag wieder Wechselunterricht in der Grundschule Ebersdorf Foto: Daniel Vogl

Eine Woche lang haben die Grundschüler in der Region Regelbetrieb erhalten. Das wird sich in der kommenden Woche jedoch wieder ändern, wie das Schulamt bestätigt.

 
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Coburg - Am Donnerstagabend erhielten viele Eltern in der Region eine Nachricht. Statt Präsenzunterricht gilt für ihre Kinder ab Montag wieder Wechselunterricht – die Klassen werden wieder gespalten, damit während des Unterrichts nicht zu viele Schüler in einem Raum sind. Der Grund: Die Corona-Zahlen in Stadt und Landkreis haben seit drei Tagen wieder einen Inzidenzwert über 50.

„Auch Grundschulkinder müssen im Klassenraum nun wieder einen Mindestabstand von anderthalb Metern zu einander einhalten“, erklärt Schulamtsdirektor Uwe Dörfer. Da dies nur in den wenigsten Schulräumen möglich sei, müsse der Großteil der Klassen für die kommende Woche nun wieder zurück in den Wechselunterricht. Um eine Vorbereitung auf die veränderte Lage rechtzeitig zu ermöglichen, habe man entschieden, diese zu kommunizieren, damit sich Schulen und Eltern auf die Folgen vorbereiten können. Weiterführende Schulen seien aktuell jedoch noch nicht betroffen.

„Nach der kommenden Woche folgen die Osterferien. Wir hoffen, dass in dieser Zeit die Infektionszahlen wieder absinken“, berichtet Dörfer. Nach dieser kurzen Atempause sei geplant, die Situation erneut in Augenschein zu nehmen. „Am 12. April soll die Schule wieder losgehen“, betont Dörfer. Damit Eltern, Lehrer und Kinder ausreichend Zeit hätten, sich auf diesen Termin vorzubereiten, habe er bereits am 8. April eine Lagebesprechung einberufen.

Neben den Grundschulen hat der erhöhte Inzidenzwert von über 50 auch Auswirkungen auf andere Bereiche, wie das Landratsamt und die Stadt Coburg mitteilen. So dürfen Läden wieder nur für einzelne Kunden und nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Pro Kunde muss eine Verkaufsfläche von 40 Quadratmetern geboten werden und Geschäfte müssen die Kontaktdaten von Kunden aufnehmen. Museen, Ausstellungen, Zoos und andere ähnliche Kulturstätten dürfen nur noch mit einem vorher vereinbarten Termin besucht werden.

Sport ist künftig nur kontaktfrei und unter Beachtung der Kontaktbeschränkung möglich. Dies bedeutet, dass sich maximal zwei Haushalte mit insgesamt maximal fünf Personen treffen dürfen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen auch unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Personen trainieren. Die Nutzung von Sportanlagen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist ebenfalls nur unter freiem Himmel zulässig. In Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegeeinrichtungen, Ferienbetreuungsangeboten und organisierten Spielgruppen gilt der Eingeschränkte Regelbetrieb. Hier dürfen nur feste Gruppen betreut werden.

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