Hat ein heute 19-jähriger Neustadter am 23. Dezember 2022 sexuelle Handlungen an seiner damals zwölfjährigen Cousine vollzogen? Und hat er das Mädchen in den Osterferien 2023 zweimal „in sexuell bestimmter Weise“ geküsst? Mit diesen Fragen musste sich jüngst das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Coburg unter Vorsitz von Richter Klaus Volk beschäftigen.