Die Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Coburg am Montag konnte nur zum Teil abgeschlossen werden. Die beiden Beschuldigten waren gar nicht erst zur Verhandlung erschienen. Zuvor war ihnen ein Strafbefehl zugegangen, der einen aufwendigeren Prozess hätte vermeiden sollen. Den Einspruch dagegen hatten sie noch fristgerecht eingereicht, deshalb nun die Verhandlung. Da die Briefe an Adressen im europäischen Ausland gegangen waren, lag fast ein halbes Jahr zwischen Strafbefehl und Prozess. In einem Fall wurde der Brief mit der Vorladung wahrscheinlich angenommen, im zweiten war der Umschlag mit dem Vermerk „nicht abgeholt“ zurückgeschickt worden. Von den eingesetzten Pflichtverteidigern hatte nur eine die Vollmacht, die Verhandlung ohne den Mandanten zu führen, darum wurde das Verfahren gegen die Beschuldigten geteilt. Ein Einspruch wurde verworfen, da vom Erhalt der Vorladung ausgegangen wird. Der Beschuldigte kann die Wiedereinsetzung beantragen oder den Strafbefehl akzeptieren. Wie es mit dem anderen Beschuldigten weitergeht, ist unklar. Zeugen wurden nicht befragt.