Beziehung endet vor Amtsgericht Coburg Vergewaltigungsvorwürfe können nicht belegt werden

  Foto: Archiv

Weil sich Zeugen widersprechen können Vergewaltigungsvorwürfe nicht belegt werden.

 
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Mit einem Freispruch für den 20-jährigen Angeklagten endete am Montag vor dem Amtsgericht Coburg ein regelrechtes Beziehungsdrama. Die ehemalige gleichaltrige Freundin des jungen Mannes hatte ihm zweifache Vergewaltigung vorgeworfen. Während die Frau in der ersten Verhandlung von Sex gegen ihren Willen gesprochen hatte, stritt der junge Mann alle Vorwürfe ab (die NP  berichtete).

Die Trennung des jungen Paares verlief alles andere als reibungslos. Bei einem Treffen der beiden Familien in der Sonneberger Wohnung, in der die Familie der Ex-Freundin lebt, spitzte sich der Konflikt zu. „Eigentlich wollten wir nur klären, was mit der Wohnung und den Sachen nach der Trennung passieren soll“, erklärte der Vater des Angeklagten vor Gericht. „Nachdem das Gespräch zunächst ganz normal verlaufen ist, eskalierte die Situation. Die Mutter der Ex-Freundin hat meinen Sohn unter Druck gesetzt und ihm gedroht: Wenn er die Vergewaltigung nicht endlich gesteht, folgt eine Anzeige.“ Der Kraftfahrer habe seinem Sohn daher geraten, die Tat zu gestehen. „Das war in der Wohnung ein regelrechtes Kreuzverhör. Nach langem Hin und Her hat er dann die Vorwürfe mit einem simplen ‚Ja’ gestanden.“

Auch die 32-jährige Lebensgefährtin des Vaters bestätigte mit ihrer Aussage die angespannte Situation. „Wir waren natürlich im ersten Moment geschockt. Aber eigentlich ist er von der Mutter seiner Ex-Freundin in die Ecke gedrängt worden. Mehr als einfach nur ‚Ja’ hat er zu dem Vorwurf aber nicht gesagt.“

Für Richterin Daniela Jensch reichte ein einfaches „Ja“ nicht als Schuldeingeständnis aus. Zumal auf den Angeklagten in dieser Situation ein immenser Druck ausgeübt worden sei: „Der Angeklagte wollte sich aus dem Kreuzverhör befreien und die für ihn unangenehme Situation beenden.“

Eine wichtige Rolle spielte im Verfahren auch ein gemeinsamer Freund des ehemaligen Paares, der eine Beziehung mit der 20-Jährigen eingegangen ist. Sein Verhalten erweckte vor Gericht den Eindruck, als wolle er den angeklagten Kontrahenten „in die Pfanne hauen.“ Nach der Trennung war er mehrmals in der Wohnung des Angeklagten, um Sachen der 20-Jährigen abzuholen. Bei einem dieser Aufenthalte bemerkten die Anwesenden Marihuana-Geruch in der Wohnung und ein verdächtiges Tütchen. Es folgte eine Anzeige bei der Polizei. Allerdings blieb die angebliche Vergewaltigung bei der Aufnahme des Vorfalls unerwähnt.

Selbst nach diesem Ereignis nutzte der Mann die Wohnung seines ehemaligen Freundes noch zum Baden. Außerdem soll er seinem Kontrahenten Bilder von sich und der Klägerin im Bett geschickt haben. „Eigentlich wollte meine Freundin ihren Ex nicht anzeigen. Ich habe sie dann überredet, einen Anwalt aufzusuchen. Ich habe gute Beziehungen.“ Auf die verdutzte Frage der Richterin, was das denn für Beziehungen seien, stellte sich heraus, dass der gemeinsame Freund vor zwei Jahren wegen des schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen verurteilt worden war.

Letztendlich konnten die geschilderten Ereignisse aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen vor dem Amtsgericht nicht eindeutig geklärt werden. „Das heißt aber nicht, dass die Aussagen der Klägerin falsch sind. Es gibt für eine Verurteilung einfach zu viele Ungereimtheiten. Und daher gilt: ‚Im Zweifel für den Angeklagten’“, so Richterin Daniela Jensch abschließend.

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