Selbst nach diesem Ereignis nutzte der Mann die Wohnung seines ehemaligen Freundes noch zum Baden. Außerdem soll er seinem Kontrahenten Bilder von sich und der Klägerin im Bett geschickt haben. „Eigentlich wollte meine Freundin ihren Ex nicht anzeigen. Ich habe sie dann überredet, einen Anwalt aufzusuchen. Ich habe gute Beziehungen.“ Auf die verdutzte Frage der Richterin, was das denn für Beziehungen seien, stellte sich heraus, dass der gemeinsame Freund vor zwei Jahren wegen des schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen verurteilt worden war.
Letztendlich konnten die geschilderten Ereignisse aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen vor dem Amtsgericht nicht eindeutig geklärt werden. „Das heißt aber nicht, dass die Aussagen der Klägerin falsch sind. Es gibt für eine Verurteilung einfach zu viele Ungereimtheiten. Und daher gilt: ‚Im Zweifel für den Angeklagten’“, so Richterin Daniela Jensch abschließend.