So genannte „Polen-Böller“ im Wert von 50 Euro und zu Unrecht erhaltenes Arbeitslosengeld in Höhe von 144,06 Euro haben einen heute in Nordrhein-Westfalen lebenden 21-jährigen vor das Amtsgericht Coburg gebracht. Ihm wird vorgeworfen, gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben. Dass er Arbeitslosengeld bezogen habe, obwohl er einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachging, wurde ihm als Betrug ausgelegt.