In einer Sitzungsunterbrechung trafen sich Gericht, Anklagevertreter, der Beschuldigte und seine beiden Verteidiger zu einem sogenannten Verständigungsgespräch. Wie sich danach herausstellte, hatte René Hähnlein keine Interesse an einem sich lang hinziehenden Verfahren mit ungewissem Ausgang. Die Verfahrensbeteiligten waren sich einig: Der Prozess kann an diesem Punkt enden, wenn der Beschuldigte zu dem Urteil des Amtsgerichts steht und die Tatvorwürfe in vollem Umfang einräumt. Die Verteidiger Hans-Heinrich Eidt und Thomas Lößl bekräftigen, dass ihr Mandant dies tun werde. Und prompt stimmte Hähnlein diesem Vorgehen zu.