Amtsgericht Coburg Hähnlein rechtskräftig verurteilt

Mathias Mathes
René Hähnlein keine hatte Interesse an einem sich lang hinziehenden Verfahren mit ungewissem Ausgang. Foto: Frank Wunderatsch

Wegen Untreue muss der Stadtrat der Linken eine Geldstrafe von 8190 Euro bezahlen. Zu dieserVerständigung kam es in der Berufungsverhandlung.

 
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Coburg - Wegen Untreue ist Linken-Stadtrat René Hähnlein vor gut einem Jahr am Amtsgericht Coburg zu einer Geldstrafe von rund 15 500 Euro verurteilt worden. Eine Berufungskammer des Coburger Landgerichts musste sich am Donnerstag erneut mit dem Fall beschäftigen. Es kam zu einem recht kurzen Prozess.

Zu dem Verfahren am Amtsgericht war es gekommen, weil die heutige CSU-Stadträtin Barbara Kammerscheid Anzeige gegen Hähnlein erstattet hatte. Beide waren vor einigen Jahren Mitglieder der SBC-Stadtratsfraktion. Kammerscheids Vorwurf: Von der Stadt als Aufwandsentschädigung an die Fraktion gezahlte Gelder habe der damalige Fraktionsvorsitzende Hähnlein unerlaubterweise für sich selbst verwandt, „zum Ausgleich seines desaströsen Kontos“, wie Oberstaatsanwalt Christopher Rosenbusch damals meinte. Letztlich seien es Steuergelder gewesen, die der Beschuldigte für sich behalten habe. Etwa 2800 Euro sollen es in den Jahren 2015 und 2018 gewesen sein.

Hähnlein hatte am Amtsgericht bestritten, ihm anvertrautes Geld veruntreut zu haben. Mit dem Schuldspruch zeigte er sich nicht einverstanden. Auch die Staatsanwaltschaft machte deutlich, dass die Sache für sie nicht unbedingt erledigt sei. So kam es jetzt zur Berufungsverhandlung. Für eine tiefere Aufarbeitung waren drei Verhandlungstage angesetzt. Doch es kam ganz anders.

In einer Sitzungsunterbrechung trafen sich Gericht, Anklagevertreter, der Beschuldigte und seine beiden Verteidiger zu einem sogenannten Verständigungsgespräch. Wie sich danach herausstellte, hatte René Hähnlein keine Interesse an einem sich lang hinziehenden Verfahren mit ungewissem Ausgang. Die Verfahrensbeteiligten waren sich einig: Der Prozess kann an diesem Punkt enden, wenn der Beschuldigte zu dem Urteil des Amtsgerichts steht und die Tatvorwürfe in vollem Umfang einräumt. Die Verteidiger Hans-Heinrich Eidt und Thomas Lößl bekräftigen, dass ihr Mandant dies tun werde. Und prompt stimmte Hähnlein diesem Vorgehen zu.

Ein neues Urteil gab es dennoch. Die Berufungskammer berücksichtigte dabei Hähnleins Geständnis. So fiel die Geldstrafe mit 8190 Euro doch spürbar geringer aus.

Eidt verwies darauf, dass immer noch ein Teil des Geldes auf einem Konto liege, sodass der letztlich entstandene Schaden doch recht gering ausfalle.

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