Amtsgericht Coburg Posse um Balkon

Andreas Teodoru

Eine Verhandlung am Amtsgericht Coburg wird vertagt, weil unklar ist, ob der Ort des Geschehens überhaupt existiert.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Im Justizgebäude I in Coburg hat die öffentliche Verhandlung stattgefunden. Foto: picture alliance/dpa/Daniel Karmann

Trunkenheit im Straßenverkehr und Zeigen des Hitlergrußes, das wirft die Staatsanwaltschaft einem 61-jährigen Coburger in zwei voneinander unabhängigen Fällen vor. Ein Urteil fiel bei der entsprechenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Coburg am Montag jedoch nicht, nachdem die Verteidigung nach der Zeugenbefragung das Vorhandensein des Balkons, auf dem der verbotene Gruß stattgefunden haben soll, anzweifelte.

Nach der Werbung weiterlesen

Im ersten Fall ist der mehrfach Vorbestrafte laut Anklage im Januar dieses Jahres einer Polizeistreife aufgefallen, weil er mit seinem Fahrrad auf der Ketschendorfer Straße Schlangenlinien gefahren sein soll. Eine Alkoholkontrolle durch Blutabnahme habe einen Mittelwert von 1,88 Promille ergeben. Damit sei von ihm eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgegangen. Verteidiger Christian Martin widersprach dem Inhalt der Arztergebnisse und kritisierte zudem, sein Mandant sei viel zu spät über die Freiwilligkeit der Atem- und späteren Blutkontrolle belehrt worden.

Wenn nicht mal Google helfen kann

Führend im Verfahren ist indes der zweite Fall aus dem Juni 2020, demnach der Angeklagte bei einer Grillparty auf einem Balkon den Hitlergruß gezeigt haben soll. Laut Anklage soll dieser sich gegen einen Nachbarn gerichtet haben, der sich über zu laute Musik beschwert habe. Allein am Alkohol soll es laut Aussage eines Zeugen nicht gelegen haben. Es sei die deutsche Nationalhymne gespielt worden, ein anderer Gast habe es ihm gleichgetan und ebenfalls den rechten Arm zum verbotenen Gruß erhoben.

Verteidiger Martin stellte diesem Vorwurf zwei Anträge gegenüber: zum Einen eine schriftliche Aussage des besagten Gastes, demnach „die Finger sich stets unter dem Kinn des Angeklagten“ befunden haben sollen – der sogenannte Hitlergruß würde aber vom Scheitel aufwärts gewertet. Zum Anderen gäbe es angeblich keinen Balkon am fraglichen Haus. Richter Klaus Volk überprüfte daraufhin den Ort des Geschehens auf Google Maps, da er dabei nicht eindeutig einen Balkon feststellen konnte, wurde die Verhandlung auf den 24. August verschoben.