Trunkenheit im Straßenverkehr und Zeigen des Hitlergrußes, das wirft die Staatsanwaltschaft einem 61-jährigen Coburger in zwei voneinander unabhängigen Fällen vor. Ein Urteil fiel bei der entsprechenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Coburg am Montag jedoch nicht, nachdem die Verteidigung nach der Zeugenbefragung das Vorhandensein des Balkons, auf dem der verbotene Gruß stattgefunden haben soll, anzweifelte.