Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und auch Gespräche, die zwischen zwei vermeintlich Erwachsenen stattfinden, können strafrechtlich verfolgt werden. Das musste auch ein 34-jähriger Rödentaler feststellen, als er sich am Donnerstagmorgen am Amtsgericht Coburg vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ulrike Barausch verantworten musste. Er wurde beschuldigt, kinderpornografische Inhalte besessen zu haben. Der Mann räumte die Vorwürfe ein.