Um beweisen zu können, dass die Ärzte im Coburger Klinikum bei der Geburt ihres Kindes gegen ihren ausdrücklichen Willen gehandelt haben, engagierte eine Frau aus dem Landkreis einen Privatgutachter. Bevor sie gegen das Krankenhaus rechtlich vorgehen konnte, fand sie sich im Februar jedoch erst einmal selbst als Beklagte am Amtsgericht Coburg wieder. Da sie mit dem Gutachten nicht zufrieden war, weigerte sie sich nämlich, dafür zu bezahlen. Am vergangenen Dienstag endete die Causa jetzt vorzeitig.
Amtsgericht Coburg Von der Bald-Klägerin zur Beklagten
Lena Hollet 23.09.2024 - 16:57 Uhr