Ehe Richter Klaus Volk vor wenigen Wochen eine Hauptverhandlung am Amtsgericht Coburg wegen sexuellen Missbrauchs vorerst schloss, vereinbarte er mit dem Verteidiger und der Staatsanwältin noch zwei Folgetermine. Einen am 15. und einen am 29. September. So weit nichts Außergewöhnliches. Während am dritten Prozesstag am kommenden Montag weitere Zeugen vernommen werden sollen, setzte er den 15. September jedoch lediglich als sogenannten „Brückentermin“ an – um die in Paragraf 229 Strafprozessordnung (StPO) festgelegte dreiwöchige Frist zwischen zwei Verhandlungsterminen einzuhalten.