Als der Beschuldigte das verlangte Papier nicht beibrachte, wurde die Staatsanwaltschaft aktiv. Sie schickte dem Bauhelfer einen Strafbefehl über 450 Euro. Im Rahmen seiner Rechtsschutzversicherung beauftragte der Betroffene Rechtsanwalt Jochen Kaller mit seiner Verteidigung. Der Advokat legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, was nun zu der öffentlichen Hauptverhandlung führte. Der Verteidiger erklärte vor Gericht, dass das umstrittene Fahrzeugteil bereits auf dem Golf gewesen sei, als sein Mandant den Wagen erworben hatte. Es gebe auch eine „Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)“, die seines Wissens vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sei. Der Jugendrichter wies allerdings darauf hin, dass bestimmte Fahrzeugteile beispielsweise in Österreich oder der Schweiz zulässig sein könnten, in Deutschland aber nicht.