Amtsgericht Haßfurt 15 Monate auf Bewährung

Martin Schweiger
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in fünf Fällen Foto: picture alliance/dpa/Maurizio Gambarini

Eine schmerzhafte Beziehung endet am Amtsgericht in Haßfurt mit einer Bewährungsstrafe für einen 51-Jährigen aus dem Maintal.

 
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An einem Freitag im März vergangenen Jahres wendete sich das Schicksal einer damals 48-jährigen Frührentnerin aus dem Maintal. Auf dem Handy ihres damaligen Lebensgefährten liest sie die Nachricht einer „Steffi“: „Hast du mich schon vergessen?“ Als sie ihren Freund mit der Nebenbuhlerin konfrontiert, kommt es – wieder einmal – zu einer Eskalation. Der damals 50-Jährige betitelt seine Freundin nach deren eigener Aussage als „Schlampe“ und „Hure“, um dann die zierliche Frau gegen einen Tisch zu werfen und an den Haaren durch seine Wohnung zu ziehen. Er schleudert sie weg, berichtet sie, sodass sie mit dem Kopf gegen eine Wand knallt, schlägt ihr ins Gesicht und droht sie die Treppe hinunterzuwerfen, falls sie seine Wohnung nicht verlässt. Dies tut sie und erstattet schließlich Anzeige über ihren Anwalt, der auch ein Kontaktverbot erwirkt.

Am Dienstag erhielt der 51-Jährige die Quittung am Amtsgericht, das ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilte, die Richter Christoph Gillot für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Als Auflage muss der Frührentner aus dem Maintal unter anderem 500 Euro an die Geschädigte zahlen und die Hände vom Alkohol lassen. Über seinen Anwalt Alexander Wessel räumte der Angeklagte die Vorwürfe weitgehend ein. Hintergrund für die Straftaten sei beidseitiger Alkoholgenuss gewesen. Sein Mandant sei seit fünf Monaten trocken. Die erste Auseinandersetzung gab es laut Anklage bereits im Februar 2021, als der Angeklagte ein Handy auf seine Freundin warf. Es folgten weitere Körperverletzungen, die in der Tat im März 2022 gipfelten. Er habe jedoch immer mit der Hand zugeschlagen, nie mit der Faust, beteuerte der Angeklagte.

Ein Unbekannter ist er vor Gericht nicht. Sechs Einträge stehen in seinem Sündenregister. Neben kleineren Delikten wie Sachbeschädigung, Bedrohung und Verkehrsdelikten, saß er bereits wegen Vergewaltigung hinter Gittern. Als seine – mit einem anderen Mann verheiratete – Ex-Freundin im Zeugenstand gegen ihn aussagte, entschuldigte er sich bei ihr. Die Geschädigte nahm die Entschuldigung an. Damit konnte der Angeklagte beim Staatsanwalt punkten. Dennoch habe der Angeklagte „besondere Rücksichtslosigkeit“ an den Tag gelegt, als er auf seine Freundin aus nichtigem Anlass einschlug, wohlwissend, dass diese kurz zuvor operiert wurde und noch unter Schmerzen litt. Der Anklagevertreter forderte daher eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten plus Zahlung von 2000 Euro an die Geschädigte, die als Nebenklägerin auftrat.

Verteidiger Willy Marquardt, der die Nebenklägerin vertrat, sagte, seiner Mandantin sei es schwer gefallen, Anzeige zu erstatten, da sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem heute 51-Jährigen stand. Sie habe neben den körperlichen Wunden, wie Platzwunden und Hämatomen, auch nicht sichtbare Verletzungen davongetragen. Der Angeklagte habe die „heftigen und rücksichtslosen Schläge“ bagatellisiert. Marquardt schloss sich dem Antrag des Staatsanwalts an.

Der Verteidiger hielt eine 18-monatige Bewährungsstrafe plus Arbeitsauflage für angemessen. Die Geschädigte habe die Wohnung seines Mandanten nicht verlassen wollen, weshalb der Angeklagte nachhelfen musste. Der Vorsitzende blieb in seinem Urteil unter allen Anträgen. Beide – der Angeklagte und die Geschädigte – seien bei den Streitereien beteiligt gewesen, argumentierte der Richter. Die erheblichen Vorstrafen des Angeklagten lägen über 20 Jahre zurück. Ein „Schubladendenken“ sei daher nicht angebracht. Zudem habe sich die Geschädigte zunächst geweigert, die Wohnung des Angeklagten zu verlassen, was rein rechtlich ein Hausfriedensbruch sei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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