Wenn ein 40-jähriger Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis in der Vergangenheit Hunger, aber kein Geld für Lebensmittel hatte, verlor er die Beherrschung. So wie im Juni vergangenen Jahres: Mit einem Küchenmesser bewaffnet, forderte er einen Mitbewohner in der Gemeinschaftsunterkunft, in der beide wohnten, auf, ihm 15 Euro zu geben. Andernfalls drohte er damit, ihn „abzustechen“. Der Bedrohte gab das Geld heraus, erstattete aber danach Anzeige. Am Mittwoch musste sich der 40-Jährige daher wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verantworten.