Amtsgericht Haßfurt 200-Kilo-Mann erpresst Geld für Essen

Martin Schweiger
Schon mehrfach war ein schwergewichtiger Arbeiter aus den Haßbergen auffällig geworden. Immer, wenn er Hunger hatte, erpresste er seine Mitbewohner, damit diese ihm Geld gaben. Nun hat das Amtsgericht Haßfurt den Fall an das Landgericht Bamberg verwiesen. Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Seine Esssucht hat einen 40-Jährigen nun auf die Anklagebank des Amtsgerichtes Haßfurt gebracht. Er hatte mit einem Messer Geld erpresst.

 
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Wenn ein 40-jähriger Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis in der Vergangenheit Hunger, aber kein Geld für Lebensmittel hatte, verlor er die Beherrschung. So wie im Juni vergangenen Jahres: Mit einem Küchenmesser bewaffnet, forderte er einen Mitbewohner in der Gemeinschaftsunterkunft, in der beide wohnten, auf, ihm 15 Euro zu geben. Andernfalls drohte er damit, ihn „abzustechen“. Der Bedrohte gab das Geld heraus, erstattete aber danach Anzeige. Am Mittwoch musste sich der 40-Jährige daher wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verantworten.

Dort räumte der unter Betreuung stehende Angeklagte den Vorwurf ein. Er habe Hunger gehabt und habe etwas zu essen kaufen wollen. Er habe oft Hunger, gab er zu Protokoll. Die Leiterin der Gemeinschaftsunterkunft bezeichnete den Angeklagten als „lieben Menschen“. Dennoch sei es immer wieder zu Erpressungen und anschließenden Entschuldigungen gekommen. Der stark übergewichtige Angeklagte leide unter seiner Esssucht, die er nicht kontrollieren könne.

Richter Christoph Gillot betonte, dass es sich bei einer Erpressung um ein Verbrechen handle, das mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werde. Die Opfer des Angeklagten seien schutzbedürftige Menschen, die Verbrechen gegen sich geschehen ließen, auch wenn danach eine Entschuldigung folge. „So geht das nicht“, sagte der Richter. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine leichte Intelligenzminderung sowie eine verminderte Schuldfähigkeit. Ihn deshalb in einer geschlossenen forensischen Einrichtung unterzubringen, erachtete der Gutachter jedoch nicht als notwendig.

Verteidiger Jens Fichtner warf ein, dass sein Mandant „nur Probleme macht, wenn er Hunger hat.“ Allein dieses Problem müsse gelöst werden. Wenn der Angeklagte ins Gefängnis müsse, würde er wohl seinen Platz in der Gemeinschaftsunterkunft verlieren und im Leben abrutschen, argumentierte der Anwalt.

Das Gericht beschloss, den Fall an die Große Strafkammer des Landgerichts Bamberg zu verweisen. Denn die Hauptverhandlung habe ergeben, dass es möglicherweise weitere Fälle der räuberischen Erpressung gab. Zudem besteht der Verdacht, dass der Angeklagte Mitbewohner schlug und sich auf einen auf dem Boden liegenden Bewohner mit seinem rund 200 Kilogramm Körpergewicht setzte.

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