Amtsgericht Haßfurt 24-Jähriger tritt Mann gegen den Kopf

Martin Schweiger

Das Gericht verurteilt einen jungen Mann zu einer hohen Geldstrafe. Er hatte einen anderen angegriffen, während dieser schon am Boden lag.

 
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  Foto: dpa/Sonja Wurtscheid

Haßfurt - Den ersten Weihnachtstag des Jahres 2019 wird ein heute 32-Jähriger aus dem Maintal wohl sein Leben lang in schmerzhafter Erinnerung behalten: nach dem Besuch einer Diskothek in Knetzgau lag der damals 31-Jährige mit 1,7 Promille Alkohol weit nach Mitternacht vor der Diskothek auf dem Boden, als ein 23-Jähriger ihm absichtlich gegen den Kopf trat. Der Geschädigte verlor nach eigener Aussage für kurze Zeit das Bewusstsein und hatte zwei Tage lang Schmerzen am rechten Ohr und Hinterkopf. Glücklicherweise erlitt er keine schweren Folgeschäden.

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Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht seinen Peiniger aus dem Maintal zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu 65 Euro, also 13 000 Euro. Im Urteil inbegriffen sind zwei kleinere Delikte sowie zwei Vorstrafen aus dem vergangenen Jahr.

Vor Gericht ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Andre Kamphausen mitteilen, dass die Vorwürfe gegen ihn größtenteils nicht stimmen würden. Drei Zeugen berichteten jedoch übereinstimmend, dass sie gesehen hatten, wie der Angeklagte mit dem Spann absichtlich auf den Kopf des Opfers eintrat. Erst als die Richterin dem Angeklagten nahelegte, aufgrund der eindeutigen Beweise ein strafmilderndes Geständnis abzulegen, machte der heute 24-Jährige nach Absprache mit seinem Verteidiger reinen Tisch. Er gab zu, das Opfer im Suff absichtlich getreten zu haben. Vorausgegangen sei eine tätliche Auseinandersetzung, bei er von dem Geschädigten angegriffen und gewürgt worden sei. Außerdem hatte der Angeklagte im Februar letzten Jahres mit knapp 1,9 Promille intus bei einem Besuch einer Spielhalle in Haßfurt weit nach Mitternacht einen anderen Gast ohne Vorwarnung so geschubst, dass das 37-Jährige Opfer zu Boden ging und sich dabei leicht verletzte. Einen Tag darauf war der Angeklagte in derselben Spielhalle wieder in eine Auseinandersetzung verwickelt. Als eine Polizeistreife eintraf, beleidigte er eine Beamtin sexistisch.

Einbezogen in das Urteil sind außerdem zwei noch nicht vollstreckte Vorstrafen aus dem vergangenen Jahr. Dabei wurde der Angeklagte wegen Sachbeschädigung, Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.

Staatsanwalt Jonas Katzenberger plädierte auf eine gefährliche Körperverletzung, weil bei einem Tritt gegen den Kopf abstrakte Lebensgefahr bestehe. Verteidiger Kamphausen sagte, dass sein Mandant bereits 50 bis 60 Mal im Straßenverkehr kontrolliert worden sei, weshalb er einen „Hals gegen Polizisten“ habe, was die Beleidigung erkläre. Für den Schubser in der Spielhalle beantragte er einen Freispruch. Der Geschädigte habe „um Schläge gebettelt“, weil er seinen Mandanten zuvor mehrmals provoziert habe. Im Fall des Fußtritts gegen den Kopf sei er zuvor angegriffen worden. Auch die Alkoholisierung wirke strafmildernd. Der Anwalt hielt daher eine sechsmonatige Bewährungsstrafe oder eine Geldstrafe für angemessen.

Die Vorsitzende sah eine vorsätzliche, aber keine gefährliche Körperverletzung vorliegen. Es stehe nicht fest, dass der Geschädigte bewusstlos war oder nur kurzzeitig desorientiert, da die Augen offen gewesen seien. Zudem habe der Tritt keine bleibenden Schäden verursacht. Dennoch sei ein Tritt gegen den Kopf „unterste Schiene“, sagte die Richterin. Das Opfer hätte tot sein können. „Das Leben kann auch ohne Alkohol spaßig sein“, gab sie dem Mann mit auf den Weg.