Ein heute 30-jähriger Angestellter aus dem Maintal soll am 5. Mai 2020 in einer Whats-App-Gruppe ein Bild gepostet haben, das ihn am Dienstag – mehr als drei Jahre später - auf die Anklagebank des Amtsgerichts bringen sollte. Auf dem Bild war Adolf Hitler zu sehen, der den Hitlergruß machte und dabei eine Hakenkreuzbinde auf dem Arm trug. Im Zuge eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens wurde auch das Handy des Angeklagten im Frühjahr dieses Jahres untersucht. Dabei stießen die Beamten auf den unerlaubten Post des Angeklagten, der sich damit des Verwendens von Kennzeichen verbotener Organisationen strafbar gemacht hatte. Das Handy wurde eingezogen. Das Strafverfahren wurde gegen Zahlung von 500 Euro eingestellt. Da der Angeklagte die Auflage nicht erfüllte, wurde das Verfahren wieder aufgenommen, sodass sich der Angeklagte am Dienstag vor Gericht verantworten musste.