Hat ein 29-Jähriger aus dem Landkreis eine 23-jährige Bekannte nach dem Besuch einer Faschingsfeier in seiner Wohnung sexuell genötigt? Diese Frage musste das Amtsgericht am Dienstag beantworten. Dort stand Aussage gegen Aussage. Das Gericht glaubte der Geschädigten und verurteilte den Angeklagten nach fast vierstündiger Verhandlung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 2.400 Euro an eine gemeinnützige Organisation berappen.
Amtsgericht Haßfurt Angeklagter fällt aus allen Wolken
Martin Schweiger 14.11.2025 - 14:00 Uhr