Weil er einen 22-jährigen Kneipengast in Ebern im Oktober letzten Jahres brutal zusammenschlug, hat das Amtsgericht am Dienstag einen 21-jährigen Arbeitslosen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als Auflage muss er 1000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. In seinem Urteil „überbot“ der Vorsitzende Richter Christoph Gillot die Staatsanwältin um zwei Monate.