Es war im September letzten Jahres, als der 32-jährige arbeitslose Mann seinen ehemaligen Freund in einer Sprachnachricht per WhatsApp auf übelste Weise beschimpfte. Wohl, um seinen Worten Nachdruck zu verschaffen, fügte er hinzu: „Wenn ich dich erwische, schlag ich dich tot!“ Warum damals der Mann verbal so ausgerastet war, erläuterte Amtsgerichtsdirektorin Ursula Redler im Rahmen der Beweisaufnahme.
Amtsgericht Haßfurt Beleidigungen via Sprachnachricht
Manfred Wagner 28.01.2026 - 18:00 Uhr