Es war im September letzten Jahres, als der 32-jährige arbeitslose Mann seinen ehemaligen Freund in einer Sprachnachricht per WhatsApp auf übelste Weise beschimpfte. Wohl, um seinen Worten Nachdruck zu verschaffen, fügte er hinzu: „Wenn ich dich erwische, schlag ich dich tot!“ Warum damals der Mann verbal so ausgerastet war, erläuterte Amtsgerichtsdirektorin Ursula Redler im Rahmen der Beweisaufnahme.