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Amtsgericht Haßfurt Familienzwist endet vor Gericht

Martin Schweiger

Nachdem die Mutter sie körperlich angegangen haben soll, hat eine 54-Jährige die Seniorin angezeigt. Ein Grund des Streits: Der Enkel wollte ins Haus einziehen, allerdings fühlte sich die alte Dame davon überrumpelt.

 
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Ein Hintergrund des Streits soll gewesen sein, dass der Enkel der Angeklagten mit seiner Freundin in das Haus der Angeklagten einziehen wollte. Dabei habe sich die 75-Jährige überrumpelt gefühlt, zumal sie über eine Außentreppe in ihre Wohnung im ersten Stock gelangen sollte. Foto: picture alliance/dpa/Foto: Arne Dedert/dpa

Haßfurt - Ein seit langem schwelender Familienstreit hat am Mittwoch am Amtsgericht sein vorläufiges Ende gefunden. Auf der Anklagebank saß eine 75-jährige Rentnerin aus dem Steigerwald. Angezeigt wurde sie von ihrer eigenen Tochter. Am 14. März dieses Jahres soll die Angeklagte nach einem Streit den Arm ihrer Tochter in der Haustür eingeklemmt und gegen die Tür gedrückt haben. Die 54-jährige Geschädigte erlitt Schmerzen und mehrere Prellungen und musste nach eigenen Angaben ihren Arm eine Woche lang in eine Schlaufe tragen.

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Die Mutter erhielt einen Strafbefehl, gegen den sie Einspruch einlegte, sodass es zur Verhandlung kam. Anwalt Wolfgang Heinrich sagte, er „verstehe nicht, warum wir hier sitzen.“ Es handle sich um eine „langjährige Familiengeschichte, die sich aufgeschaukelt hat.“ Als die Angeklagte sich bei ihrem Lebensgefährten aufhielt, habe die Tochter ihre Wohnung ausgeräumt, ohne sie vorher gefragt zu haben. An jenem 14. März, einem Sonntagvormittag, habe ihr die Tochter auch noch einen Zettel vorgelegt, auf dem ihre Leistungen aufgelistet waren. Im Streit habe sie vor der Tochter die Haustür zugeschlagen, dabei aber nicht ihren Arm eingeklemmt. Ihr Enkel habe ihr gedroht, dass es sie teuer zu stehen kommen werde, worauf sie kurzzeitig ohnmächtig geworden sei.

Die geschädigte Tochter sagte vor Gericht gegen ihre Mutter aus. Die habe schlecht über die künftige Frau ihres Enkels geredet, gab sie zu Protokoll. Daher habe sie ihr den Zettel mit Vorwürfen vorgelegt. „Dann ging´s los“, sagte die Geschädigte. Sie solle mit auf die Straße kommen, „damit alle hören, was du für eine bist“, habe die Mutter gesagt. Auf dem Rückweg ins Haus habe die Mutter ihren Arm eingequetscht und gegen die Tür gepresst. Ihr Mann sei in Socken zu Hilfe geeilt, habe sie befreit und ins Krankenhaus gefahren.

Ein Hintergrund des Streits sei gewesen, dass der Enkel der Angeklagten mit seiner Freundin in das Haus der Angeklagten einziehen wollte. Dabei habe sich die 75-Jährige überrumpelt gefühlt, zumal sie über eine Außentreppe in ihre Wohnung im ersten Stock gelangen sollte.

Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot versuchte, „die Kuh vom Eis zu kriegen.“ Eine Verurteilung helfe keinem, meinte er. Nach kurzer Beratungspause machte der Verteidiger einen Vorschlag zur Güte: die Außentreppe könne bleiben. Seine Mandantin stimme einem Mediationstermin zu – einem Einigungsgespräch bei der Familienberatung der Caritas. Außerdem schlage die Angeklagte ein gemeinsames Essen mit der ganzen Familie vor. Sowohl die Geschädigte als auch das Gericht stimmten den Vorschlag zu. Der Vorsitzende stellte das Verfahren vorläufig ein.