Das Autofahren unter Alkoholeinfluss ist in Deutschland genauso verboten wie das Fahren unter Drogeneinfluss. Was viele nicht wissen: Feste Grenzwerte, also ab wann sich jemand strafbar macht, gibt es nur für Alkohol im Straßenverkehr und – bislang – nicht für andere Drogen. Vor diesem Hintergrund wurde kürzlich ein 45-jähriger Junggeselle vom Amtsgericht Haßfurt zu 1350 Euro Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis für insgesamt zehn Monate verurteilt. Er war mit seinem Auto unterwegs gewesen und hatte Amphetamine im Blut gehabt. Landläufig kennt man diese Rauschmittel als Ecstasy oder Crystal.