Nach Aussage der ermittelnden Polizeibeamtin gibt es innerhalb der Familie einen jahrelangen Streit mit mehreren Zivilprozessen. Auf dünnes Eis begab sich der Schwiegersohn der Angeklagten im Zeugenstand. Er beteuerte, dass er der 83-Jährigen das Versicherungsformular vorlegte und sie es selbst unterschrieben habe.
Richter Christoph Gillot wies ihn darauf hin, dass ein grafologischer Gutachter zur Überzeugung kam, dass die Unterschrift zu 99 Prozent gefälscht sei und drohte dem Zeugen mit einem Verfahren wegen Falschaussage, was mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft wird. Doch der blieb bei seiner Aussage, die ihm jedoch weder Staatsanwalt noch Richter abnahmen.