Die Geschädigte, die als Nebenklägerin auftrat, sagte im Zeugenstand unter Tränen, sie habe nicht gewusst, warum sie mit dem Angeklagten nach draußen gehen sollte. Gegen ihren Willen habe er sie geküsst und ihre Hand in seine Hose gesteckt, bis sie sich habe befreien können. Sie stehe nicht auf Männer, sondern auf Frauen. Sie könne seit dem Vorfall nicht mehr richtig schlafen und müsse Tabletten nehmen, um über den Tag zu kommen. Außerdem habe sie Angst, alleine die Wohnung zu verlassen, aus Angst, ihm zu begegnen. Zwei Tage nach der Tat habe sie mithilfe einer Freundin Anzeige erstattet. Der Polizist, der damals die Anzeige aufnahm, sagte, die Aussage der 19-Jährigen sei schlüssig gewesen. Er habe keinen Zweifel am Wahrheitsgehalt gehabt.