Das Wasser stand einem Gastwirt aus dem nördlichen Landkreis Anfang des Jahres 2021 – zur Hochzeit der Corona-Pandemie – finanziell bis zum Hals. Er musste Pacht zahlen, zwei Kinder versorgen und das Wohnhaus abbezahlen. Gleichzeitig konnte er seine Gastwirtschaft coronabedingt nicht voll betreiben. Um Geld zu verdienen, verkaufte er auf einem Parkplatz aus einem Anhänger heraus Speisen und Getränke. Parallel dazu bezog er Arbeitslosengeld, ohne jedoch dem Jobcenter alle Angaben zu seinem Nebenjob mitzuteilen – ein Fehler. Nach einer Durchsuchung durch den Zoll flog er auf. Er erhielt einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu 50 Euro, also 2000 Euro, da er nach Berechnungen des Jobcenters 2249 Euro zu Unrecht erhielt.