Amtsgericht Haßfurt Geklautes Bier kommt teuer zu stehen

Martin Schweiger
  Foto: dpa/Marius Becker

Drei Obdachlose saßen in dieser Woche auf der Anklagebank. Sie sollen in den Bauhof eingebrochen sein und Bier gestohlen haben, so der Vorwurf.

 
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Haßfurt - Wie drei Lausbuben, die etwas ausgefressen haben, saßen am Dienstag drei Obdachlose aus dem Landkreis mit gesenktem Haupt auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Was sie außer ihrer Obdachlosigkeit eint, ist der Umstand, dass sie „dem Alkohol nicht abgeneigt“ sind, wie es einer von ihnen vor Gericht beschrieb.

Es war eine große Untertreibung. Denn der Durst nach Alkohol, vor allem nach Bier, ist bei dem Trio sehr ausgeprägt. So wie am Sonntag, dem 9. Februar des vergangenen Jahres, als die drei Kumpanen reichlich Gerstensaft konsumierten. Als dieser ausging, war der Durst jedoch immer noch da. Es kam ihnen die Idee, sich nachts aus dem Zeiler Bauhof zu bedienen. Da die Tür verschlossen war, ging das Trio arbeitsteilig vor. Der Erste brach die Tür mit einem Stemmeisen auf. Der Zweite stand Schmiere. Der Dritte transportierte das Diebesgut zusammen mit dem Ersten ab. Aufgrund von DNA-Spuren kam man ihnen jedoch auf die Schliche.

Vor Gericht gab das Trio den Einbruch zu. „Wir haben aber den Kasten nicht leer gemacht“, sagte der Erste, wohl um den Sachschaden in Grenzen zu halten. „Ich trink nicht oft, aber wenn, dann richtig“, fügte er hinzu. „Wir waren im Vollsuff und haben Durst gehabt. Es ist aus Dummheit passiert“, wagte der Schmierensteher einen Verteidigungsversuch. Er lebe von Hartz-IV und habe Schulden. Zum Leben blieben ihm 200 Euro. Er habe zwei Alkoholtherapien erfolglos hinter sich gebracht und trinke täglich.

Auch der Dritte im Bunde machte keinen Hehl aus seiner Affinität zum Alkohol. Fünf Einträge stehen bereits in seinem Vorstrafenregister - alles Diebstähle. Ein weiteres Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung steht an. Der Vorsitzende stellte das Verfahren gegen ihn daher ein, im Hinblick auf das kommende Verfahren.

Noch mehr Vorstrafen hat der 35-Jährige, der Schmiere stand, auf dem Konto. Bereits 13 Mal wurde er straffällig. Ihn verurteilte Richter Christoph Gillot zu einer sechsmonatige Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er eine Suchttherapie machen. Der, der die Tür aufstemmte, ist noch nicht vorbestraft. Der 40-Jährige erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.

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