Dass es zwischen Geschwistern großen Ärger und Verdruss gibt, ist gar nicht so selten. Aber dass eine solche Zwistigkeit zu einem strafrechtlichen Nachspiel führt, ist eher die Ausnahme. In dieser Woche saß eine 62-jährige Hausfrau auf der Anklagebank des Haßfurter Amtsgerichts. Weil sie die Haustüre ihres Bruders vernagelt hatte, wurde sie wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 40 Euro, also zu insgesamt 800 Euro verurteilt.