Ein 30-jähriger Aushilfslehrer, der nun in Oberbayern lebt, musste sich am Dienstag vor dem Schöffengericht am Amtsgericht wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in zwölf Fällen sowie wegen der Herstellung kinderpornographischer Inhalte in 13 Fällen und Besitzes von Kinderpornographie verantworten.